Stand: Juni 2026

Badsanierung Förderung 2026: Diese Zuschüsse stehen Ihnen zu

Eine Badsanierung kostet in Berlin schnell zwischen 18.000 und 30.000 Euro zzgl. MwSt. Was viele nicht wissen: Ein erheblicher Teil davon lässt sich über staatliche Förderungen zurückholen – wenn man die Programme kennt und in der richtigen Reihenfolge beantragt. Genau hier scheitern die meisten, denn im Netz kursieren viele veraltete Informationen.

Die kurze Antwort vorab: 2026 können Sie für Ihre Badsanierung bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse (bei Pflegegrad), bis zu 6.250 € KfW-Zuschuss über das Programm 455-B, einen zinsgünstigen KfW-Kredit bis 50.000 € sowie bis zu 1.200 € Steuerbonus pro Jahr nutzen. In Berlin kommt mit der IBB sogar noch eine Landesförderung dazu. Welche Programme für Sie infrage kommen und wie Sie sie kombinieren, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber unserer Badsanierung Berlin Experten.

Alle Förderprogramme 2026 im Überblick

ProgrammFörderhöheVoraussetzungStatus 2026
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)bis 4.180 € pro Person, max. 16.720 € pro HaushaltPflegegrad 1–5, auch für Mieterlaufend verfügbar
KfW-Zuschuss 455-B10 % der Kosten, max. 2.500 € / bei Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 %, max. 6.250 €kein Pflegegrad, kein Mindestalterseit 08.04.2026 wieder offen, Budget begrenzt
KfW-Kredit 159bis 50.000 € pro Wohneinheit, zinsgünstigAntrag über Hausbank, vor Baubeginnlaufend verfügbar
IBB Altersgerecht Wohnen (Berlin)KfW-159-Kredit mit zusätzlicher Zinsvergünstigung der IBBObjekt in Berlinlaufend verfügbar
Steuerbonus (§ 35a EStG)20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € pro JahrRechnung + Überweisung (keine Barzahlung)laufend verfügbar

Welche Kombination am Ende die meiste Förderung bringt, hängt von Ihrer Situation ab: Pflegegrad oder nicht, Eigentum oder Miete, Teilumbau oder Komplettsanierung. Gehen wir die Programme der Reihe nach durch.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € Zuschuss – auch für Mieter

Der stärkste nicht rückzahlbare Zuschuss kommt von der Pflegekasse. Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI zahlt sie bis zu 4.180 € pro Person und Maßnahme. Einzige Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad – und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind, spielt keine Rolle.

Besonders interessant für Familien: Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, kann der Zuschuss pro Person gewährt werden – bis zu 16.720 € bei vier pflegebedürftigen Personen, sofern die Maßnahme allen zugutekommt. Typische geförderte Umbauten im Bad sind die bodengleiche Dusche, ein unterfahrbarer Waschtisch, ein erhöhtes WC, Haltegriffe und rutschhemmende Bodenbeläge.

So gehen Sie vor

Holen Sie zuerst einen Kostenvoranschlag ein und reichen Sie diesen zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein – bevor die Arbeiten beginnen. Erst nach der Bewilligung wird beauftragt. Wir erstellen Ihnen das Angebot so aufgeschlüsselt, dass die Pflegekasse die förderfähigen Positionen direkt zuordnen kann.

Wie ein barrierefreies Bad sinnvoll geplant wird, damit es sowohl den Förderkriterien entspricht als auch im Alltag funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Barrierefreies Bad planen.

KfW-Zuschuss 455-B: Seit April 2026 wieder verfügbar – aber das Budget ist begrenzt

Hier hat sich 2026 die wichtigste Änderung ergeben: Das Programm KfW 455-B „Barrierereduzierung“ war seit 2024 ausgesetzt und ist seit dem 8. April 2026 wieder geöffnet. Sie erhalten 10 % der förderfähigen Kosten zurück, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Wer mit dem Umbau den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, bekommt sogar 12,5 % und bis zu 6.250 €.

Der Haken: Das Jahresbudget liegt bei 50 Millionen Euro – das reicht rechnerisch nur für etwa 12.500 bis 16.000 Haushalte, eine Erschöpfung wird bereits im Sommer 2026 erwartet. Wer den Zuschuss will, sollte also nicht in Ruhe planen, sondern zügig in den Antrag gehen, sobald das Angebot steht. Beantragt wird online im KfW-Zuschussportal, zwingend vor der Auftragsvergabe.

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss ist unabhängig von Alter und Pflegegrad. Er richtet sich ausdrücklich auch an alle, die ihr Bad vorausschauend umbauen – etwa im Rahmen eines Badumbaus in Berlin, der heute Komfort bringt und später Stürze verhindert. Voraussetzung ist, dass die technischen Mindestanforderungen der KfW (oder alternativ die DIN 18040-2) eingehalten werden – genau dafür sorgt unsere Planung.

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Wir planen Ihr Bad so, dass es die technischen Mindestanforderungen von KfW und Pflegekasse erfüllt – und erstellen Ihnen ein förderfertiges Angebot mit aufgeschlüsselten Positionen. Kostenlos und unverbindlich.

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KfW-Kredit 159: Bis zu 50.000 € für die komplette Badsanierung

Reicht der Zuschuss nicht oder ist das Budget des 455-B erschöpft, bleibt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Über ihn lassen sich bis zu 50.000 € pro Wohneinheit zu zinsgünstigen Konditionen finanzieren – genug für eine hochwertige Komplettsanierung. Auch hier gilt: kein Mindestalter, kein Pflegegrad nötig.

Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank – und auch hier zwingend vor Beginn der Maßnahme. Mieter können den Kredit nicht selbst beantragen; in diesem Fall muss der Eigentümer aktiv werden. Der Kredit lässt sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren, solange beide Förderungen unterschiedliche Kostenanteile abdecken.

IBB-Förderung: Der Berlin-Vorteil

Als Berliner haben Sie eine Option, die in den meisten Förder-Ratgebern fehlt: Die Investitionsbank Berlin vergünstigt über ihr Programm IBB Altersgerecht Wohnen den KfW-Kredit 159 zusätzlich. Der Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen sind dort ausdrücklich als förderfähige Einzelmaßnahmen gelistet. Für Berliner Eigentümer ist das in der Regel der günstigste Finanzierungsweg – egal ob Altbauwohnung in Charlottenburg, Reihenhaus in Reinickendorf oder Eigentumswohnung in Köpenick.

Steuerbonus: 1.200 € pro Jahr auf Handwerkerleistungen

Unabhängig von allen Förderprogrammen können Sie 20 % der Handwerkerlohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35a EStG). Das gilt nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht für Material – und nur bei Rechnung mit Überweisung, Barzahlung schließt den Bonus aus. Ein wichtiges Detail: Für Kostenanteile, die bereits durch Pflegekasse oder KfW gefördert wurden, gibt es keinen zusätzlichen Steuerbonus. Auf die ungeförderten Lohnanteile dagegen schon.

Förderungen clever kombinieren: Eine Beispielrechnung

Nehmen wir einen typischen Fall aus unserer Praxis: ein 5 m² großes Bad in einer Berliner Altbauwohnung, das für 22.000 € zzgl. MwSt. komplett saniert und dabei barrierearm umgebaut wird. Im Haushalt lebt eine Person mit Pflegegrad 2.

BausteinMaßnahmeEntlastung
Pflegekassebodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC4.180 €
KfW-Zuschuss 455-BTürverbreiterung, rutschhemmender Boden (separat beauftragt/abgerechnet)bis 2.500 €
Steuerbonus § 35a20 % der ungeförderten Lohnkostenbis 1.200 €
Gesamtentlastungbis ca. 7.880 €

Entscheidend ist die saubere Trennung: Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden, unterschiedliche Maßnahmen innerhalb derselben Sanierung dagegen schon. Deshalb schlüsseln wir unsere Angebote so auf, dass jede Förderstelle „ihre“ Positionen eindeutig erkennt. Die Orientierungswerte zu den Gesamtkosten finden Sie in unserem Ratgeber Badsanierung Kosten.

Diese Fehler kosten Sie die Förderung

1. Erst beauftragen, dann beantragen

Der mit Abstand häufigste Fehler. Alle Programme – Pflegekasse, KfW-Zuschuss und KfW-Kredit – verlangen den Antrag vor Maßnahmenbeginn. Wer die Reihenfolge vertauscht, geht leer aus, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Auf veraltete Informationen vertrauen

Im Netz finden sich noch unzählige Artikel, die den KfW-Zuschuss als „eingestellt“ bezeichnen – oder umgekehrt von unbegrenzten Mitteln sprechen. Beides ist falsch: Das Programm läuft seit April 2026 wieder, aber mit begrenztem Budget. Verlassen Sie sich nur auf die offiziellen KfW-Seiten oder fragen Sie uns.

3. Technische Mindestanforderungen ignorieren

KfW und Pflegekasse fördern nur, wenn definierte Maße eingehalten werden – etwa bei Bewegungsflächen, Duschzugängen und Türbreiten nach DIN 18040-2. Eine „irgendwie barrierearme“ Dusche reicht nicht. Unsere Planung berücksichtigt diese Vorgaben von Anfang an.

4. Bar bezahlen

Für den Steuerbonus nach § 35a EStG akzeptiert das Finanzamt ausschließlich Rechnungen, die per Überweisung beglichen wurden. Eine Barzahlung – auch in Teilen – streicht den Bonus komplett.

Unsicher, welche Förderung zu Ihnen passt?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – Pflegegrad, Miete oder Eigentum, geplanter Umfang. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Programme realistisch sind, und planen Ihr Bad direkt förderkonform.

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FAQ: Häufige Fragen zur Badsanierung Förderung

Welche Förderung gibt es 2026 für die Badsanierung?

2026 stehen vier Wege offen: der Zuschuss der Pflegekasse mit bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad, der KfW-Investitionszuschuss 455-B mit bis zu 6.250 € (seit April 2026 wieder verfügbar), der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit sowie der Steuerbonus von bis zu 1.200 € pro Jahr auf Handwerkerlöhne. In Berlin kann der KfW-Kredit über das Programm IBB Altersgerecht Wohnen zusätzlich zinsvergünstigt werden.

Wer bekommt die 4.180 € von der Pflegekasse?

Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI erhält jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 – unabhängig davon, ob sie zur Miete wohnt oder Eigentum besitzt. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt, kann der Zuschuss pro Person gewährt werden, maximal 16.720 € bei vier Personen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten mit einem Kostenvoranschlag gestellt werden.

Gibt es den KfW-Zuschuss für das Bad 2026 noch?

Ja – das Programm 455-B „Barrierereduzierung“ wurde am 8. April 2026 nach längerer Aussetzung wieder gestartet. Das Jahresbudget ist allerdings auf 50 Millionen Euro begrenzt, eine Erschöpfung wird bereits im Sommer 2026 erwartet. Wer den Zuschuss nutzen möchte, sollte den Antrag im KfW-Zuschussportal stellen, sobald das Angebot vorliegt – und zwingend vor der Auftragsvergabe.

Bekomme ich auch ohne Pflegegrad eine Förderung?

Ja. Sowohl der KfW-Zuschuss 455-B als auch der KfW-Kredit 159 sind unabhängig von Alter und Pflegegrad. Sie richten sich ausdrücklich auch an Menschen, die ihr Bad vorausschauend barrierearm umbauen möchten. Zusätzlich greift der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen für jeden Steuerzahler.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Üblich ist zum Beispiel: Die Pflegekasse bezuschusst die bodengleiche Dusche, die KfW fördert Türverbreiterung und rutschhemmende Beläge, und auf die verbleibenden Lohnkosten wird der Steuerbonus angesetzt. Wichtig sind getrennte Rechnungen bzw. klar zuordenbare Kostenpositionen.

Gibt es die Förderung auch für Mieter in Berlin?

Der Pflegekassen-Zuschuss steht ausdrücklich auch Mietern offen – nötig ist lediglich die Zustimmung des Vermieters zum Umbau. Den KfW-Kredit 159 können Mieter dagegen nicht direkt beantragen, hier muss der Eigentümer aktiv werden. Sprechen Sie Ihre Hausverwaltung daher frühzeitig an; viele Berliner Vermieter stimmen einem fachgerechten, wertsteigernden Badumbau zu.

Wann muss die Förderung beantragt werden?

Immer vor Beginn der Maßnahme – das gilt für die Pflegekasse, den KfW-Zuschuss und den KfW-Kredit gleichermaßen. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Die richtige Reihenfolge: Angebot einholen, Antrag stellen, Zusage abwarten, dann beauftragen.

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